Nun doch keine Gesichtserkennung?
Ja, sind das denn schon die ersten Auswirkungen des Clearview Falles (nennen wir das jetzt eigentlich facegate? causa clearview?) Innenminister Seehofer hat seinen Gesetzentwurf zum Bundespolizeigesetz vorgelegt und die zuvor enthaltene Passage, die eine Gesichtserkennung bspw. an Bahnhöfen (wie am Berliner Südkreuz getestet) vorsah, ist raus, schreibt die RP: Seehofer verzichtet auf Software zur Gesichtserkennung für Bundespolizei, dass die dpa da schriebe (via Johannes).
In einer älteren Fassung des Entwurfs, der dpa vorliegt, hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten „automatisch mit biometrischen Daten abgleichen“, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, „soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind“. Dieser Passus wurde nun gestrichen.
Unzufrieden macht das vor allem die Schwesterpartei CDU, deren innenpolitische Sprecher Mathias Middelberg meint, die CDU wolle an der alten Version und damit an der Gesichtserkennung festhalten, schließlich ginge es ja nicht darum, alle Bürger flächendeckend zu überwachen, sondern darum Schwerstkriminelle und Terroristen zu fassen.
Ach ja, die alte Leier wieder. Dabei zeigt Herr Middelberg den Weg des Gesetzeseskalation schon mal vor, indem dem sonst üblichen Grund der Terroristenjagd schon einmal die Schwerstkriminellen an die Seite stellte. Am Ende sind es dann auch Aufenthaltsverstöße, Parkvergehen und tja, irgendwann eben auch Gedankenverbrechen, die man zum Wohle aller verhindern will. Und die Kennzeichenkameras auf Autobahnen werden auch überhaupt nicht zur Bewegungskontrolle eingesetzt…
Beitragsbild von Frank Busch auf Unsplash.
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