Augen auf beim Nachrichten-Teilen auf Facebook
Immer mal wieder werden in meiner Facebooktimeline[1] seltsame Dinge geteilt, die zu Webseiten von rechten Organisationen, seltsamen Verschwörungstheoretikern oder sonstwie (meist politischen) Esoterikern führen. Und geteilt werden diese Dinge oft von Menschen, von denen ich weiß, dass sie nicht gerade über Nacht zum Reichsbürger, Aluhutträger oder Impfgegner mutiert sind. Mein Eindruck: auf Facebook wird einfach viel zu schnell und ohne Überprüfung der Quelle geteilt. Das nutzt vor allem jenen Kräften, die das soziale Netzwerk gezielt zur Werbung für die eigene zweifelhafte Sache oder auch zur Desinformation nutzen.
Aktuelles Beispiel: GEZ-Urteil Tübingen
In Tübingen hat aktuell ein Richter ein bemerkenswertes Urteil zu den Praktiken der ehemaligen GEZ gesprochen. Man muss dazu sagen: die GEZ an sich gibt es nicht mehr, der Richter ist ein Einzelrichter, es geht vor allem um die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Maßnahme und nicht der Gebühr an sich und der Richter weist selbst im Urteil daraufhin, dass selbiges eher nicht der herrschenden Meinung un Rechtsprechung entspricht[2], also in der nächsten Instanz gleich wieder einkassiert werden wird. Nachrichten zu diesem Urteil wuden mir gestern gleich mehrmals in Facebook geteilt und zwar in Form eines Artikel des Blogs Die freie Welt. Ich verlinke das hier jetzt mal ausdrücklich nicht.
Jetzt muss man nicht groß googlen, oder Juristerei studiert haben, um stutzig zu werden, wenn eine Quelle die man verlinkt sich selbst Die freie Welt nennt. Oder wenn neben dem Artikel ein Foto von Beatrix von Storch klebt, oder eine Petition gegen die angeblichen Rechtsbrüche von Angela Merkel beworben wird. Klingt alles sehr nach AfD, oder? Und ein Blick ins Impressum zeigt, das Blog wird herausgegeben vom Zivile Koalition eV., vertreten durch Sven von Storch, der vorgenannten AfD-Vorsitzenden Ehemann. Eben sich also noch über den Gerichtsbeschluss gegen die GEZ gefreut, und schon ein paar Freunde in die Arme der AfD getrieben. Absicht?
Nun passt doch mal auf
Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Freunde meist nicht absichtlich Werbung für die AfD verbreiten. Aber wieso teilt man dann Inhalte aus dem Spektrum dieser Partei? Ich nehme an: aus Versehen. Überschrift gelesen, kurz diebisch gefreut, hey die GEZ nervt uns doch alle, und auf Teilen geklickt, raus damit, ist doch lustig.
Nö, find ich gar nicht lustig. Zum Beitragsservice (ehemals GEZ) kann man stehen wie man will, die Konstruktion des Ganzen ist durchaus diskutabel, für mich eher in die Richtung, wie öffentliches-rechtliche Medien finanziert werden, nicht dass sie finanziert werden, aber das ist ja noch lange kein Grund für AfD-Positionen Werbung zu machen. Die hier die Position der ihr befreundeten Reichsbürger-Bewegung mitträgt, und das sind auch die Leute, die gegen den Beitragsservice vor Gericht ziehen.
Auf die Webseiten von diesen Leuten sollte man nicht verlinken und so ihre Sichtbarkeit bei Facebook noch erhöhen. Auch wenn die eigentliche Nachricht erstmal wahr ist, sollte man sich nicht deren Analyse zu eigen machen und sich letztlich als Werber für die AfD missbrauchen lassen.
Ähnliches kommt übrigens immer wieder vor: es gibt Institute, Vereine, Verlage, Stiftungen oder Webseiten die einfach nur Aussehen wie echte Nachrichtenseiten, die meinunsgefärbte oder komplett gefälschte Nachrichten zu allem möglichen Verteilen, vom Klimawandel bis zum Ukrainekrieg. Die Welt ist so schlecht. Also muss man beim Teilen schon mal kurz aufpassen, was man da in die Welt entlässt. Nicht immer wird man schon im Impressum fündig, sondern man muss mal kurz googlen, aber meist findet man schnell heraus, was echt und was Propaganda ist.
Bild: olga.palma unter CC BY-SA
Ich versuche den Facebookalgorithmus zu vermeiden und lasse mir immer die nach Zeit sortierten “neuesten Meldungen” anzeigen ↩︎
»Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab. Die ist strukturbedingt „konstitutionell uneinheitlich" (BVerfG vom 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88), einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen.« LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16 ↩︎
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