Smoke And Drive

Thema:

Gute Nachricht für: Kai, Tanja, Helge, Dieter, Tim, Martin, Sabine, Kordula, Carsten, Mama, mich, Andre, Bernd und und und … :happy:

Gelegentliches Haschischrauchen reicht nicht zum Führerscheinentzug und Führerscheinentzug bei gelegentlichem Haschkonsum eingeschränkt:

Gelegentliches Haschischrauchen reicht nicht zum Entzug des Führerscheins. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Mann Recht gegeben, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschisch gefunden, aber keinerlei Hinweise auf Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt hatte. Als er einen Drogentest verweigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Es gebe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer anhaltenden Fahruntüchtigkeit führe, so das Gericht.

Zur Zeit ist es, zumindest in unserer Gegend, noch Standard, daß, wenn man mit Haschisch erwischt wird (ob nun am Steuer oder nicht), regelmäßig eine Überprüfung der ‘Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr’ angeordnet wird. Beizubringen ist dieses Nachweis in Form von Urinproben über einen mehrmonatigen Zeitraum, wobei man den Arzt der diese Proben überprüft natürlich selbst zahlen muß… ein ganz phantastisches Druckmittel von Polizei und Verkehrsbehörde. Scheint als wenn dies jetzt vorbei wäre.… dann muß die Polizei die ‘Haschischwichser mit Stromgitarre’ halt wieder an Ort und Stelle verprügeln… :wink:

Dem Beschluss zufolge müssen vielmehr Verdachtsmomente vorliegen, dass der Betreffende unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahm. Nur dann kann die Verweigerung des Drogenscreenings zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Die mit drei Verfassungsrichtern besetzte Kammer gab damit der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der mit einer geringen Menge Haschisch erwischt worden war und seinen Führerschein verlor, weil er nicht zur Drogenuntersuchung erschien. Einen Anhaltspunkt, dass er je unter Drogeneinfluss am Steuer saß, gab es nicht.

In einem zweiten Fall wurde die Verfassungsbeschwerde jedoch abgewiesen. Hier hatte die Polizei Haschischreste im Autoaschenbecher gefunden.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2062/96 und 2428/95

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