Datenschutz subsumiert

Thema:

Nur mal so aus Spass…

  1. Betreiber von Webseiten sind verpflichtet, vor dem Gebrauch von Social Plugins, das Einverständnis der Nutzer über die Weitergabe von Daten an die Betreiber der Social Plugins, einzuholen.

  2. Um ein rechtsgültiges Einverständnis einholen zu können, muss der Websitebetreiber dem Nutzer erklären können, was mit den Daten beim Anbieter des sozialen Netzwerkes passiert.

  3. Deutsche Websitebetreiber haben in der Regel keine Möglichkeit zu wissen oder zu überprüfen, was mit den Daten bei bspw. Facebook oder Google Plus passiert. (Das ist so schwierig, dass es nicht mal der oberste Datenschützer von Schleswig-Holstein zufriedenstellend hinbekommen hat.)

  4. Betreiber deutscher Webseiten können deswegen, weil sie selbst regelmäßig keine Kenntnis haben, was bei Facebook und Co. mit den Daten passiert, dem Nutzer keine (oder nicht genügende) Informationen darüber verschaffen und deswegen auch kein rechtsgültiges Einverständnis einholen.

  5. Websitebetreiber dürfen keine Social Plugins einbauen.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert: Datenschutz in sozialen Netzwerken gefordert. Und hier der ganze Beschluss des Düsseldorfer Kreises als PDF.

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