Online-Durchsuchung genehmigt
Hohe Hürden für Online-Durchsuchung titelt man hier im Hause, bei SPON heisst es: Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen. Faktisch ist jedoch da: die erlaubnis für die Online-Durchsuchung.
Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Denn, es war ja schon klar, dass es hohe Auflagen geben würde: nur bei Gefahr für Menschenleben oder wenn der Bestand des Staates in Gefahr ist, Genehmigung durch einen Richter, bla bla bla… das ist doch eher normal, Auflagen eben, wie es sie auch beim Lauschangriff etc. gibt. Und immer öfter werden solche Aktionen genehmigt.
Damit wird das Mittel der Onlinedurchsuchung in das Waffenarsenal Staat gegen Bürger aufgenommen werden. Wir werden dann hinterher erfahren, wie oft wir alle in Gefahr schwebten.
Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein «Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme» geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.
Hurra, ein Grundrecht wird geboren und gleich wieder abgeschafft, äh… eingeschränkt. Wie ist das denn eigentlich? Müssen wir alle nun den Bundestrojaner installieren, damit, wenn Gefahr für Bla und Blubb besteht, direkt auf unsere Daten zugegriffen werden kann? Denn “eine konkrete Gefahr” ist ja dann auch praktisch immer im Verzuge.
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