Fernsehdrama mit Zuschauerabstimmung

Thema:

Unter dem Titel Terror, präsentierte die ARD jüngst ein Justizdrama mit Zuschauerabstimmung und gebar das größte öffentlich-rechtlich gebührenfinanzierten Stück TV-Veraschung der letzten Jahre. Es ist zum Haare raufen.

Heribert Prantl bringt es in der Süddeutschen auf den Punkt:

Schirach und die ARD haben fälschlicherweise so getan, als gäbe es beim Urteilsspruch nur die Alternative Freispruch oder lebenslang. Schirach und die ARD haben der bloßen Spannung wegen die Zuschauer genarrt, sie haben sie zu einer Entscheidung genötigt, die es in Wahrheit so nicht gibt. Sie haben so getan, als müsse man das Recht verraten, um ihm Genüge zu tun: Sie haben dem Zuschauer verschwiegen, dass das Recht einen Täter schuldig sprechen und ihn trotzdem milde oder gar nicht bestrafen kann.

Überraschung! Rechtssprechung ist noch viel schwieriger als die Entscheidung zwischen schwarz und weiss, ist mehr als uns die amerikanischen Geschworenenfilme (Freispruch vs. elektrischer Stuhl) weissmachen will. Mit diesem Schwarz-Weiss-Denken lässt sich allerdings so ziemlich alles zu Recht erklären. Prantl weiter:

Das ist nicht Rechtserziehung, das ist Erziehung zum Rechtsmissbrauch. Das ist Anleitung zu einem Denken, wonach man das Recht gegen den Terror nur mit Unrecht bekämpfen könne. Mit der Methode Schirach & ARD kann man auch Waterboarding zu einer notwendigen, schuld- und straflosen Terrorbekämpfungs-Handlung machen.

Oder um es mit Thomas Fischer zu sagen, der sich bei ZEIT ONLINE eindrucksvoll am gleichen Thema abarbeitet:

Der Film stellt – im Verhältnis 1 : 1 nach der Vorlage des Theaterstücks – ein schwieriges Rechtsproblem dar. Er behauptet – wie der Autor Schirach –, das geltende Recht unseres Staats habe für dieses Problem keine Lösung. Das aber ist falsch. Und zwar nicht nur ein kleines bisschen, nicht nur im Rahmen dessen, was “Künstler” gemeinhin als belanglose “Paragrafen-Reiterei” abtun (solange es nicht um ihre eigenen Gagenverträge geht). Sondern richtig grundfalsch. Im Sinne von: abwegig, fernliegend, irreführend. Das Gegenteil nämlich ist richtig.

Fischer bietet auch juristisch richtige Lösungswege an, die Film und Theaterstück fahrlässig oder wider besseren Wissens oder womöglich mit voller Absicht verschweigen. Der Eindruck der entsteht ist ein falscher: um den Terror zu bekämpfen müsse man sich über das Gesetz hinwegsetzen und danach gibt es keine andere Möglichkeit, als diese Straftat zu legalisieren. Ob dies nun ein Produkt des sich Herablassen auf eine falsch antizipierte Zuschauerdummheit ist…

Sie verwechseln dabei typischerweise verschiedene Bedeutungen des Begriffs “Niveau”: Sachniveau und Sprachniveau. Sie haben keine Lust oder keine Kraft, sich dem Sprachniveau der Experten anzunähern, und wissen sich dabei eins mit den “lieben Zuschauern”, die das im Durchschnitt erst recht nicht können. Anstatt dass die Vermittler nun ihre Pflicht erkennen, das Sachniveau so zu erreichen und zu durchdringen, dass sie es sprachlich vereinfachen können, ohne es sachlich-argumentativ der Lächerlichkeit preiszugeben, gehen sie den gerade umgekehrten Weg und passen ihr eigenes Sachniveau an das gefühlte Sprachniveau ihrer Kundschaft an.

…oder hier das Bestreben vorliegt, durch das Bundesverfassungsgericht gesprochenes und geltendes Recht auf dem Umwege über die Straße in Frage zu stellen, also sozusagen gleichermaßen eine Lunte zu legen und anzuzünden, vermag ich erstmal nicht zu sagen. Der Verdacht liegt aber nahe, denn auch das merkt Kolumnist Fischer richtig an, spätestens der WDR hätte ja mal jemanden fragen können, der sich damit auskennt. All dieses ganze Getue und Vermeide jedenfalls war von Anfang an dazu angerichtet, hintendran ein bestimmtes Urteil von der so manipulierten Masse der Zuschauer zu erwirken. Die zu mehr als 80% der Meinung waren: was schert mich das BVerfG, Feuer frei für den Antiterrorkampf.

Was das alles mit dem öffentlich rechtlichen Bildungsauftrag zu tun haben soll, man weiss es nicht. Wohl eher nichts.

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